Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Kleinunternehmer - 2 Einkunftsarten
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Hallo!

Mein Kunde hat Einkünfte aus L+F vollpauschaliert und  Einkünfte aus Gewerbe als Kleinunternehmer. 
L+F: EHW 27800, Jahresumsatz Gewerbe 9933,00
Wird bei der KU-Umsatzgrenze die L+F auch berücksichtigt? oder ist nur der Umsatz aus Gewerbe zu betrachten.
Über Informationen wäre ich dankbar. 

Liebe Grüße 
Eva
Sofern ihm die LuF alleine gehört, dann ist auch diese zu berücksichtigen. Dabei rechnet man 150% vom Einheitswert + Umsatz Gewerbe (27.800 x 1,5 + 9.933 = 51.633).
Diese Regelung findet sich in RZ 994 Ust-RL
Danke, d.h. es fällt die Vollversicherung im Gewerbe an und die USt-Pflicht tritt in Kraft?