Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Vorauszahlungen SVS Beiträge
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Guten Tag!
Folgende Frage: Wenn man bisher als Kleinunternehmer bei der SVS nur unfallversichert war und man ab 01.01.23 sich voll versichern möchte, kann man da den Mindestjahresbeitrag (rd € 1700,-), den man im Jahr 2023 vorgeschrieben erhalten wird, als steuerlich anerkannte Vorauszahlung (als E/A Rechner) im Jahr 20222 geltend machen?
Ja, da als E/A Rechner der Bezahlzeitpunkt zählt. Da die Zahlung nur das nächste Jahr betrifft ist die Ausgabe in 2022 noch voll abzugsfähig. Anders wäre es wenn man für 2 Jahre Vorauszahlt, dann müsste auch ein E/A Rechner die Zahlung abgrenzen.

Bearbeitung: Vorrauszahlen kann man bei der SVS immer.