Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Pflegebonus
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ich wollte Fragen ob Sie mir gegebenenfalls weiterhelfen können.
Bei dem ganzen Wirrwarr bzgl. Pflegebonus bin ich jetzt gar nicht mehr sicher ob es sich hier um eine Sonderzahlung oder eine laufende Gehaltszahlung (Entgelterhöhung) handelt.
Danke Manuela 

Eine Frage einer Kollegin aus OÖ
Vielen Dank für die Rückantwort
Der Pflegebonus stellt ja faktisch (ganz nüchtern betrachtet) Fördermittel dar, die vom Bund durch den Arbeitgeber angefordert werden müssen.

Darauf basierend muss dann die jeweilige lohngestaltende Vorschrift (zB Kollektivvertrag) Regelungen vorsehen, welche eine Auszahlung bis spätestens Mai 2023 bewerkstelligen.

Witzigerweise wiederholt sich das Debakel aus 2020, als man auch damals mit "netto" und "brutto" auf Kriegsfuß stand.

Konkret bedeutet dies, dass es von der jeweiligen lohngestaltenden Vorschrift abhängt, ob und vor allem wie und auch wieviel konkret ausbezahlt wird.

So gibt es zB beim SWÖ-Kollektivvertrag insoweit einen Zusatz-Kollektivvertrag, der die Ausbezahlung regelt (das ist aber nur ein Beispiel). Daran knüpft dann auch praktisch die abgabenrechtliche Beurteilung.

Dieses Thema betrifft praktisch nur wenige Lohnverrechner:innen und ist auch insoweit sehr verstreut "unterwegs". Jeder hat seine eigene Regelung, aber irgendwie glaubt jeder, dass seine Regelung eh allgemeingültig ist (was es leider nicht ist).

Aber in meinem Fachforum wurden dazu schon Fragen gestellt, die ich auch beantwortet habe.

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Das Lesen der Einträge müsste aber auch so möglich sein und ich nehme an, dass sich die Fragen dann sehr wahrscheinlich klären werden. Eine direkte Antwort kann ich leider nicht geben, da ich ja nicht weiß, wie die konkrete Regelung aussieht (also die konkrete zB kollektivvertragliche Regelung). Von der hängt ja dann das weitere abgabenrechtliche Schicksal ab. Aber im angesprochenen Dialog sind ein paar Fallbeispiele erörtert.