Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: UST bei GF und zusätzlich L+F Verpachtungseinkünfte
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Hallo Kollegen-innen,
ich habe einen GF einer GMBH der seit 2016 ohne UST seine GF-Bezug bezieht.
Ich möchte das nun ändern (von einem STB übernommen).
Grund ist natürlich die VST-Pauschalierung von 1,8% beim GF.

Ich nehme an das ist mit Jänner 2023 einfach möglich, benötige ich dazu etwas???


2. Frage:
dieser GF hat geringe L+F Verpachtungseinkünfte (Höhe rund 3.600,--). Diese L+F Einkünfte sind ohne UST.

Ändert sich daran etwas wenn ich den GF mit UST verrechne?


VIELEN DANK für Eure Hilfe,
LG
Robert
Die Vorsteuerpauschalierung beim GF geht glaub ich seit 2020 nicht mehr.
ad Kjakobit) Das trifft aber nur zu, wenn der GF (mehr als 50% an der GmbH beteiligt) nicht als Unternehmer behandelt wird. Da konnte bisher (bis 2018) in der Gewinnermittlung das VSt-Pauschale zusätzlich zu den 6% (insgesamt 7,8%) abgesetzt werden.
Wenn der GF als Unternehmer behandelt wird, bekommt man das VSt-Pauschale als VSt. Das setzt aber voraus, dass der GF-Bezug (inkl. allfälligem Sachbezug) mittels Honorarnote + 20% USt verrechnet wird.

2) nein, die L+F-EK müssen für die KU-Regelung mit dem 1,5-fachen EW berücksichtigt werden, sonst sind sie mit 10%/13% VSt abpauschaliert (RZ 2852 USt-RL).
DANKE für die Antwort,
LG
Robert