Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Besteuerung Gewinnausschüttung einer DE-GmbH an AT-Gmbh
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Liebes Forumteam!

Eine DE-GmbH nimmt eine Gewinnausschüttung an eine AT-GmbH vor. Die AT-GmbH ist eine Holding (hält nur Beteiligungen).
Die Vorgehensweise sollte wie folgt sein: Die AT-GmbH stellt einen Antrag auf Freistellungsbescheinigung. Wenn die AT-GmbH diese erhält, kann die DE-GmbH die Gewinnausschüttung brutto vornehmen. Falls nicht muss der Gewinn netto ausgeschüttet werden und die KESt gleich direkt ans DE-FA abgeführt werden.

Meine Fragen wären jetzt:
1. Kann sich die AT-GmbH im Zuge der Steuererklärung, diese KESt anrechnen lassen? und
2. Ist der Gewinn dann endbesteuert, im Falle, wenn sich der Gesellschafter dieser AT-GmbH den Gewinn ausschütten lässt? Oder muss dieser wieder besteuern.
In welcher Literatur kann man solch einen Fall nachlesen?

Danke für eure Rückmeldung!
Muck Manuela
Guten Abend,

wenn die Mutter-Tochter-RL anzuwenden ist und auch kein sonstiger Spezialfall (zB missbräuchliche Gestaltung) vorliegt, hat die Ausschüttung in D ohne Steuerabzug zu erfolgen. Eine Anrechnung ist dann gar nicht erforderlich.

Der Beteiligungsertrag ist unter den genannten Voraussetzungen bei der AT-GmbH auch von der KÖSt befreit. Auf den Gesellschafter der AT-GmbH hat das aber keine Auswirkungen, falls in weiterer Folge auch an diesen eine Ausschüttung erfolgt.

Wichtig sind auch ein entsprechender Gesellschafterbeschluss bei der DE-GmbH und eine einwandfreie Dokumentation, damit im Fall einer Prüfung nicht bspw eine Einlagenrückgewähr unterstellt werden kann.

Viele Grüße
Guten Morgen,
Vielen Dank für die rasche Rückmeldung; wenn ich das richtig verstehe greift hier die Beteiligungsertragsbefreiung? Und wenn dann die AT-GmbH den Gewinn an den Gesellschafter ausschüttet muss dieser dann KESt bezahlen. richtig?
mfg Muck M.
Grundsätzlich ist das so, wenn der genaue Sachverhalt nicht in irgendeinem Detail speziell ist.

Viele Grüße