Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: KV Güterbeförderung Angestellte
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Hallo,

wenn ich das richtig verstehe wurde beim KV Güterbeförderung Angestellte das Jahr 2022 gleichzeitig mit dem Jahr 2023 ausverhandelt.
Ist nur beim Jahressprung von 2022 auf 2023 eine Erhöhung vorzunehmen?
Wenn eine geringfügig Angestellte Person im Jahr 2022 zB € 400,- verdient hat, bleibt sie dann auch im Jahr 2023 bei € 400,- sofern sie damit natürlich nicht unter den KV-Betrag rutscht?

Vielen Dank!
Die Frage "Ist nur beim Jahressprung 2022 auf 2023 eine Erhöhung vorzunehmen" verstehe ich leider gar nicht.

Es gab sowohl beim Jahreswechsel 2021 auf 2022 eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter als auch beim Jahreswechsel 2022 auf 2023.

Eine Erhöhung überkollektivvertraglicher Gehälter (eine "Isterhöhung") kennt dieser Kollektivvertrag nicht.

Mehr kann ich leider zu Ihrer Frage nicht beitragen.