Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Handel KV Angestellte Erhöhung
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.

nemausus

Hallo PV-Profis, 

ich habe einen ziemlichen Knoten im Kopf. 
Erhöhung für die KV Handel Angestellten:  Erhöhungsbeiträge Gehaltstafeln 2022 zu Gehaltstafeln 2023 für Angestellte im Handel (wko.at)

1. Es ist wie folgt angeführt"2.  Die sich aus der Berechnung ergebenden kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden auf ganze Euro aufgerundet."
Wenn ich eine TZ-Kraft berechne (geringfügig) und das Gehalt dementsprechend aliqutoiere, muss ich dann das sich ergebene Gehalt auch auf ganze Euro runden? Nein oder? 

2. Außerdem hatte die DN im letzten Jahr eine Überzahlung von EUR 1,24 auf den KV-Mindestgehalt (der DG wollte eine "schöne Zahl" im Dienstvertrag) - heuer berechne ich einfach das neue KV-Mindestgehalt und addiere die EUR 1,24 da im Punkt 4 angegeben ist "Die am 31.12.2022 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten."

Vielen lieben herzlichen Dank für die Unterstützung! Angel
Zu Frage 1:

Nein, das ist nicht erforderlich, da sich diese Rundungsregelung auf die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Gehaltstafeln für Vollbeschäftigte bezieht. Wollte man dies auch für Teilzeitbeschäftigte analog zur Anwendung gebracht sehen, bedürfte es dazu einer ausdrücklichen (zusätzlichen) Regelung insoweit.

Zu Frage 2:

Hierzu fand ich leider keine Frage, weshalb ich dazu auch leider keine Antwort geben kann.

nemausus

Vielen herzlichen Dank Herr Kurzböck.
Die Frage 2 war nicht gerade als Frage formuliert, da haben Sie recht.
Bitte entschuldigen Sie, noch einmal neu:

2. Außerdem hatte die DN im letzten Jahr eine Überzahlung von EUR 1,24 auf den KV-Mindestgehalt (der DG wollte eine "schöne Zahl" im Dienstvertrag).
Ist es also korrekt heuer das neue KV-Mindestgehalt zu berechnen und die EUR 1,24 zu addieren? da im Punkt 4 angegeben ist "Die am 31.12.2022 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten."

Herzlichen Dank und einen schönen Abend!
Ja, das ist korrekt!

nemausus

Vielen lieben Dank und ein schönes Wochenende!