Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Berufspraktikum zum medizinischen Masseur – Volontariat oder Dienstverhältnis
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In einer brandaktuellen Entscheidung ging es um die Frage, ob das Berufspraktikum, welches im Rahmen der Ausbildung zum medizinischen Masseur gemacht werden musste, so wie vereinbart, als unentgeltliches Praktikumsverhältnis absolviert werden konnte oder ob in Wahrheit ein arbeitsrechtlich echtes Dienstverhältnis mit Entgeltsanspruch vorlag.
 
In der Ausgabe Nr. 7/2023 berichte ich ausführlich über die Abgrenzung Volontariat zu Dienstverhältnis sowie darüber, wie dieser interessante Fall vor dem Höchstgericht "ausging".