Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Liebe Kollegen!

Beim EAR Rechner in welches Wirtschaftsjahr gehört der Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022
gleich wie Cofag Förderung im Jahr der Zugehörigkeit d.h.im Jahr 2022 oder
bei der Zahlung im Abschluss 2023 ?

Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Schöne Grüße aus der Steiermark
EAR Rechner unterliegen dem Zuflussprinzip. Also in das Geschäftsjahr in dem der Betrag ausbezahlt wird.
Da es sich um eine öffentliche Förderung handelt, gehe ich davon aus, dass auch der Energiekostenzuschuss das Zuflussprinzip durchbricht und im Jahr der Zugehörigkeit zu erfassen ist.

LG Verena
Ich habe folgende AFRAC Stellungnahme zum Thema gefunden:

...(Zitat)(Quelle: LexisNexis: https://360.lexisnexis.at/d/rechtsnews/a...inview=STM )

Im Unterschied zu den Covid-19-Zuschüssen (vgl VfGH-Erkenntnis 14. 7. 2020, G 202/2020) fehlt es an einer vergleichbaren höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Es ist daher im Moment unsicher, ob bzw in welcher Höhe die Förderungen bewilligt werden.

Der mangelnde Rechtsanspruch auf die Förderungsgewährung wirkt sich auf die Bilanzierung beim Förderwerber aus. Eine Forderung auf den Energiekostenzuschuss darf nämlich erst dann aktiviert werden, wenn der Förderwerber am Abschlussstichtag

1.. die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses erfüllt hat und
2.. der Zuschuss spätestens zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses ohne Auszahlungsvorbehalt bewilligt ist.
Da bei der Gewährung des Energiekostenzuschusses regelmäßig keine ausdrückliche Bewilligung erteilt wird, kann die Auszahlung als konkludente Bewilligung angesehen werden.
...(Zitat Ende)
Danke! Also können wir hier zusätzlich auch noch unterscheiden, ob der Abschluss zum Zeitpunkt der Auszahlung schon fertiggestellt war...
Anspruchsprinzip
Vgl EStR-WE 2023 Rz 1037a
Muss in der Steuererklärung 2022 erfasst werden

Lg
Hallo !
Danke für die vielen Antworten zu meiner Anfrage.
Lt. Rücksprache mit WKO und einem Steuerberater, gehören die Energiekosten 4.qu.2023,sowie die Förderung der Kleinenergiepauschale
in jenes Jahr, wo es wirtschaftlich gehört. (also im Abschluss 2022)

Ich wünsche eine schöne Arbeitswoche