Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: IT-KV, Beiträge an Pensionskassen gem. §19a des KV:
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DG leistet im Einvernehmen mit den DN, anstelle eines Teiles des bisherigen Bruttobezugs, sowohl vom laufenden Bezug als auch von den SZ, Beiträge an eine Pensionskasse.

Wirkt sich diese Verminderung des Bruttobezugs auch auf die Basis für die Überstunden aus oder wird die Basis weiterhin vom ursprünglichen Brutto berechnet?

Besten Dank im Voraus!
Ich kann zumindest nichts Gegenteiliges aus den KV-Regelungen herauslesen.

Natürlich wird es dann auch auf die Umsetzung dieser Regelung konkret ankommen.
Danke Herr Kurzböck!