Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Online-Händler Unternehmerbescheinigung §22f (1) UStG Deutschland
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Liebe Forumsmitglieder,

hat jemand von Euch Erfahrung damit welcher Antrag an das FA München gestellt werden muss wenn ein Österr. Online-Händler, der auf mehreren Verkaufsplattformen (Amazon, ebay, Rakuten ....) seine Ware anbietet, die Lieferschwelle von € 100.000,00 in Deutschland nicht überschreitet?
Ist dann das Formular USt 1 TJ und das Formular USt 1 TI an das FA München zu übermitteln?

Kann mir bitte jemand das Prozedere erklären wie hier Schritt für Schritt vorzugehen ist wenn noch kein Kontakt mit dem deutschen Finanzamt aufgenommen wurde.