Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Gaststättepauschalierung Katastrophenhilfe
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Bei der Gaststättenpauschalierung sind ja mit der Grundpauschale Werbungskosten ab pauschaliert. Gilt dies auch für Zahlungen an Katastrophenhilfe. Mein Klient hat im März 22 
€ 3500,00 anlässlich des medialen Aufrufes für Ukrainekrieg gespendet. Weiß jemand, ob dies zusätzlich abzugsfähig ist....oder mit Werbungsaufwand wg GP ausscheidet. Vielen Dank mfg Eunike
Bei Pauschalierungen ist eigentlich immer ein Pauschalbetrag an Ausgaben, entsprechend der Einnahmen zu machen.
gem. RZ 4302 ESt-RL sind betriebliche Spenden durch das Grundpauschale abgedeckt.