Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Drittschuldenerklärnung/Ratenvereinbarung
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Liebe Forumteilnehmer!
Bezüglich Berufsrecht als Bilanzbuchhalterin habe ich folgende Fragen:
1. Darf ich als Bilanzbuchhalterin Drittschuldenerklärungen(Exekutionen in der LV) für Klienten unterschreiben?

2. Warum fürfen wir für Klienten im Finanzonline keine Ratenvereinbarungen abgeben?

Schöne Grüße
Christa