Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: 18-Tage-Aushilfenregelung (steuerfreie Aushilfen) läuft mit 31.12.2019 aus
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Sie ist nicht sonderlich beliebt, kommt aber dennoch da und dort vor: die "18-Tage-Regelung" nach § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988.

Am 31.12.2019 läuft diese Regelung (Gott-sei-Dank) steuerlich mal aus.

Aus SV-Sicht bleibt die korrespondierende Regelung im ASVG noch bis Ende 2020 relevant.