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Kosten für die Haltung eines Assistenzhundes als außergewöhnliche Belastung zusätzlich zu Pauschbetrag
 
BFG RV/5101260/2016 vom 23. Juli 2019
§ 34 Abs. 1 EStG 1988
 
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
 
Kosten der Haltung eines Assistenzhundes, der auch der seelischen Unterstützung des behinderten Kindes und damit der Linderung der Krankheit dient, stellen Kosten der Heilbehandlung dar, die neben dem Pauschbetrag gemäß § 5 Abs 1 der VO über außergewöhnliche Belastungen (also zusätzlich) zu berücksichtigen sind.