Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Kleinunternehmer und UID Nr.
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Liebe Forumteilnehmer!
Folgende Frage:
Kann ich als Kleinunternehmer auch eine UID Nr. beantragen oder komme ich dann automatisch in den Genuss, dass
ich dann ustpflichtig bin ?

Vielen Dank.
LG
Christa
Guten Tag,

insbesondere wenn ein Kleinunternehmer die Erwerbsschwelle überschreitet, sollte jedenfalls eine UID beantragt werden, da es bei IG-Erwerben sonst zu einer Doppelbesteuerung mit ausländischer und österreichischer USt kommt. Die Kleinunternehmereigenschaft bleibt weiterhin erhalten, ein Vorsteuerabzug steht nicht zu.

Im Formular U15 finden Sie alle Details.

Viele Grüße