Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Frage zum KFZ-Sachbezug
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Bitte um Hilfe bei folgender Frage:

Im Datenauszug des KFZ meines Klienten stehen folgende CO2-Emissionswerte

Innerorts 139,0; außerorts 113,0; kombiniert 122,0

Das Auto wurde 2018 erstmals zugelassen.

Welcher CO2-Wert gilt da für die Berechnung des Sachbezugswertes?

Danke für Ihren Tipp.
Es zählt der "kombinierte Wert". In Ihrem Fall also 122.

Der Grenzwert von 124, der für das Jahr der erstmaligen Zulassung (2018) gültig war, ist also nicht überschritten ==> Sachbezug 1,5 % oder 0,75 % vom Anschaffungswert.
Vielen Dank