Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Änderung der Pendlerverordnung - E 30 muss zur elektronischen Übermittlung auch elekt
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Änderung der Pendlerverordnung - E 30 muss zur elektronischen Übermittlung auch elektronisch signiert sein

Das mit dem elektronischen Übermitteln des E 30 geht nur, wenn es elektronisch signiert wurde.

Dazu kommt ein neues Verfahren. Bis wann das dann da ist, ist noch nicht klar.

Jedenfalls geht das Unterschreiben und anschließend Einscannen des L 34 EDV nicht wirklich, sondern entweder Originalformular oder warten, bis das neue technische Verfahren zur diesbezüglichen elektronischen Signatur "steht".


https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_324.html