Fachforum für Rechnungswesen

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Darf ich als Bilanzbuchhalter für meinen Klienten den Verzicht für die Kleinunternehmerregelung einbringen.  Ich habe die Vollmacht und darf ja keine Erklärungen abgeben. Ist nun der Verzicht der Kleinunternehmerregelung eine Erklärung? Oder gehört diese Erklärung zu den Meldungen betreffend der Umsatztsteuer?

Es geht dabei um die Haftung des Bilanzbuchhalters.

Ich habe bis jetzt leider nichts dahingehend gefunden.

Danke
Das geht aus dem BilBuG nicht eindeutig hervor, aber mE ist die Option zur Regelbesteuerung keine "Erklärung in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen" und deshalb nicht umfasst.