Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Berechnung Arbeitslosengeld - Grundbetrag
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Da ich leider nirgends herauslesen kann, ob auch Zehrgelder und Schmutzzulagen in die Berechnung des Arbeitslosengeldes mit hineingerechnet werden, muss ich diese Frage wieder ins Forum stellen.
Es wird nur beschrieben das sich das Arbeitslosengeld aus 3 Komponenten, nämlich dem Grundbetrag, Ergänzungsbetrag sowie Familienzuschläge zusammensetzt und das der Grundbetrag 55% des letzten Netto-Einkommens sind. Heißt das dann aber auch, dass egal, wie sich das Netto-Einkommen zusammensetzt - dieses herangezogen wird.
Meine Bedenken gehen dahingehend, dass ja Zehrgeld und div. Zulagen nur bei "Arbeit" ausbezahlt werden bei und weder im Urlaub noch Krankenstand.
Danke für euer Feedback.
Manuela
Das AMS ermittelt bzw. errechnet das Arbeitslosengeld ausgehend von den übermittelten SV-Beitragsgrundlagen der letzten 12 Monate.

Alles, was sv-pflichtig ist, findet darin Platz, alles was sv-frei war, bleibt auch bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldes draußen.

Schmutzzulagen können sv-frei sein, ebenso Zehrgelder. Wenn ich schreibe "können", dann deshalb, weil für die SV-Beitragsfreiheit dazu auch Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Liegen diese vor, dann sind sie draußen. Liegen dies nicht vor, dann sind sie pflichtig  und erhöhen auch die Basis zur Ermittlung des Arbeitslosengeldes.