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Ende Beschäftigung nach 31.12.2019 - keine Auflösungsabgabe mehr

Quelle: DG-Newsletter Nr. 11/2019 der Wiener GKK

Die Auflösungsabgabe entfällt ab 1.1.2020.

Wenn auf der Abmeldung das Ende der Beschäftigung nach dem 31.12.2019 datiert, so fällt die Auflösungsabgabe schon nicht mehr an.

Nähere Infos dazu finden Sie hier:

http://dienstgeber.wgkk.at/cdscontent/?c...de=Content