Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Zehrgeld und Trennungszulage
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Hallo,

kann mir vielleicht jemand erklären wie "fallweise" in folgender Textpassage zu interpretieren ist:

"Für Reinigungsarbeiten außerhalb der Standortgemeinde im Mindestausmaß von ununterbrochen 6 Stunden und fallweise bis höchstens 4 Wochen gebührt pro Tag....."
Also in welchen Fällen sind die Diäten bis zu 4 Wochen zu zahlen? (KV Denkmal- und Fassadenreinigung...)

Danke
LG
Isoliert betrachtet lässt sich ein Wort oder ein Satz nicht immer zweifelsfrei interpretieren.

Man müsste sich die Regelung im Gesamten aus dem KV-Text heraus bzw. der KV-Landschaft heraus im Detail ansehen.