Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: karitative Tätigkeit Taschengeld
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Liebe Mitmitglieder,

ich habe wieder mal eine Frage: in einem Pfarrkindergarten möchte eine Pensionistin karitativ gegen Taschengeld (ca 300,00) arbeiten. Sie würde in den Arbeitsalltag voll integriert sein, möchte aber kein Geld, sondern nur ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Der Kindergarten würde Taschengeld zahlen.

Ist das so ganz offiziell möglich, dass eine solche Vereinbarung getroffen wird, ohne Gefahr eines Vorwurfes zum Sozialdumping?

Vielen Dank.
Wenn die Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird und regelmäßig auch ein Entgelt gewährt wird, dann sprechen wir nicht mehr von Taschengeld, sondern von Entgelt.

Die Tatsache, dass sich jemand in Pension befindet, ändert nichts an der möglicherweise zwingenden Anwendung von Mindestentlohnungsvorschriften.
Vielen Dank für Ihr Feedback