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ZS-Befreiungsschein - BERNI - 28.01.2020 Ein österreichischer Unternehmer (Tischler) benötigt Dienstnehmer für Montagetätigkeiten in Österreich. Die Montagefirma ist ein deutsches Unternehmen und stellt die Rechnungen an den österreichischen Tischler mit reverse charge. Meine Frage: fällt diese Montagetätigkeit unter grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung und muss die deutsche Firma für jeden Monteur einen Befreiungsschein beim FA Eisenstadt beantragen? Was ist, wenn die österr. Firma keinen Befreiungsschein für diese Monteure hat, muss sie dann 20% Quellensteuer einbehalten und ans FA unter § 99 EStG abführen? DANKE |