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Serie: abgeklärte Fragen zur "Altersteilzeit NEU" - Frage 1 - Teilzeitmehrarbeit - Wilhelm Kurzböck - 09.02.2026 Sachverhalt: Gemäß neuem Erlass zur Altersteilzeit ist auch das Entgelt für Mehrarbeit aus dem Oberwert auszuklammern (übrigens schon seit jeher aus dem Unterwert). Die Frage, die sich stellt, ist, ob das auch für Teilzeitmehrarbeit gilt. Man kann ja - wenn man mindestens 60 % der Vollbeschäftigungszeit als Teilzeit gearbeitet hat - aus der Teilzeit in die Altersteilzeit wechseln. Lösung: Die Lösung dazu finden Sie in der Doppelausgabe Nr. 4-5/2026 (erscheint Mitte März 2026) oder schon jetzt über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie das WIKU-Premium Passwort benötigen: https://www.wikutraining.at/blog/1266 |