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Was gibt es bei Lehrverträgen NEUES? - Druckversion

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Was gibt es bei Lehrverträgen NEUES? - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 03.02.2020

Was gibt es bei Lehrverträgen NEUES?

Die Eintragung der Ausbildungsverträge/Lehrverträge erfolgt zukünftig mittels Amtssignatur. Der von der WKO-Lehrlingsstelle übermittelte Vertrag ist nur noch mit Amtssignatur gültig. Ohne Amtssignatur liegt kein gültiger Lehrvertrag vor.

Der Lehrberechtigte erhält den Lehrvertrag daher von der Lehrlingsstelle nur noch in einfacher Ausfertigung übermittelt.

Dieses Exemplar muss, unterschrieben von allen Vertragsparteien, per Email retourniert werden.

Sobald die Eintragung von der Lehrlingsstelle vorgenommen wurde, erhält der Lehrberechtigte sowohl den Lehrvertrag als auch das Eintragungsschreiben elektronisch zugestellt.

Der Lehrberechtigte bekommt einen Zugriff auf einen Online-Account (mit Zugangscode).

Von diesem Account lädt der Lehrberechtigte den Lehrvertrag mit Amtssignatur herunter. Der Lehrberechtigte muss dem  Lehrling einen LV mit Amtssignatur übergeben.

Der Lehrvertrag mit Amtssignatur kann vom Lehrberechtigten, sooft als notwendig, heruntergeladen werden.

Der Lehrling und die AK haben keinen Zugriff auf diesen Account.

Aus diesem Grund erhält die AK keinen Lehrvertrag mehr wie in der Vergangenheit.


Diese Vorgangsweise ist bereits in einigen Lehrlingsstellen in Österreich umgesetzt und soll nun bald österreichweit so gelten.