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Abfertigung alt und bezahlte BV Beiträge - Druckversion

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Abfertigung alt und bezahlte BV Beiträge - MathiasS - 28.02.2026

Liebe Forenteilnehmer,

ich habe mit Jahresanfang eine Buchhaltung und Personalverrechnung übernommen. Bei der Einrichtung der Personalverrechnung bin ich auf folgendes Problem gestossen: Es gibt eine Dienstnehmerin, die ist seit 1994 im Unternehmen. Sie ist also ein Abfertigung alt Fall. Von 2009 bis 2011 war sie in Mutterschutz und Karenz. Bei ihrer Rückkehr aus der Karenz im Jahr 2011 hat man sie mit BV Pflicht angemeldet und seither BV Beiträge abgeführt und gleichzeitig auch weiter die Abfertigungsrückstellung (12 Monatsentgelte) dotiert.

Ist es möglich, die fehlerhafte Anmeldung zur BV rückwirkend mit 2011 noch richtig zu stellen und die bezahlten BV Beiträge zurückzubekommen? Oder gilt auch da die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren? Falls eine Korrektur für so viele Jahre möglich ist, läuft das über die ÖGK oder direkt über die BV Kassa und was passiert mit den zwischenzeitlich erzielten Erträgen der BV Kassa?

So etwas hatte ich noch nie und bin daher etwas ratlos und dankbar für Anregungen.

Schönes Wochenende!
MathiasS


RE: Abfertigung alt und bezahlte BV Beiträge - Wilhelm Kurzböck - 03.03.2026

Hier wird man maximal für die Dauer von 5 Jahren das Geld von der BV-Kasse zurückbekommen.

Die Beendigung der BV-Zeit wird aber wichtig sein, damit die gesetzliche Abfertigung ALT von steuerlicher Seite nicht gefährdet ist.

Den Teil, den der Arbeitgeber nicht zurückbekommt, erhält die Arbeitnehmerin von der BV-Kasse. Diesen Betrag würde ich dann von der endgültigen Abfertigung in Abzug bringen.