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gesetzliche Abfertigung - Druckversion

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gesetzliche Abfertigung - BERNI - 07.02.2020

Guten Morgen,

ich habe eine Frage: ein Dienstnehmer kündigt nach 27 Dienstjahren. 

gibt es eine Möglichkeit dem DN eine gesetzlich Abfertigung (6 Monatsentgelte) mit 6% zu zahlen oder nur in Form einer freiwilligen Abfertigung mit 1/4 der lt. 12 Bezüge und die 12tel Regelung?

danke


RE: gesetzliche Abfertigung - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 07.02.2020

Die Selbstkündigung ist im Normalfall mit dem Verlust der gesetzlichen Abfertigung ALT verbunden.

Allerdings gibt es dazu auch Ausnahmen wie zB. Selbstkündigung anlässlich eines Pensionsantrittes oder Selbstkündigung, weil man die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fortführen kann (dazu bräuchte man ein ärztliches Attest).

Im Normalfall jedoch sollte es möglich sein, diese Abfertigung trotz Selbstkündigung zur Gänze mit 6 % besteuern zu können, da die freiwillige Abfertigung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988  stufenweise 6 %-Besteuerungszonen vorsieht (Viertelregelung bzw. Zwölftelregelung).

Gut denkbar, dass man sich den konkreten Fall im Detail ansehen wird müssen, aber die Chancen auf eine 100 %ig begünstigte Besteuerung stehen nicht so schlecht.