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Serie FAQ BMF zum L 16 in der Version 2026 - Teil 14: Ladekabel - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Serie FAQ BMF zum L 16 in der Version 2026 - Teil 14: Ladekabel (/showthread.php?tid=10311) |
Serie FAQ BMF zum L 16 in der Version 2026 - Teil 14: Ladekabel - Wilhelm Kurzböck - 16.03.2026 Sachverhalt: Sind auch Ladekabel, die es ermöglichen, die Lademenge zum E-Kfz zuzuordnen, unter "Anschaffung einer Ladeeinrichtung" anzugeben, selbst wenn diese Kabel im Eigentum des Arbeitgebers bleiben und vom Arbeitnehmer bei Rückgabe des E-Kfz zurückzugeben sind? Antwort des BMF: Ja, auch derartige Ladekabel stellen eine Ladeeinrichtung nach § 4c Abs. 1 Z 3 der Sachbezugswerteverordnung dar, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zum Aufladen des arbeitgebereigenen Kfz anschafft, und die Kosten sind daher anzugeben. |