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Einvernehmliche Lösung Karenzende mit "Abschiedszahlung" - Ilke - 17.03.2026 Lieber Herr Kurzböck, ein Dienstgeber und eine Dienstnehmerin in Mutterschaftskarenz haben sich darauf geeinigt, das bestehende Dienstverhältnis zum Ablauf der Karenz einvernehmlich zu lösen. Die DN bekommt noch eine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt und soll, sozusagen als Bonus, dass sie nicht zurückkommt und nicht regulär gekündigt werden muss, noch zwei Bruttomonatsgehälter ausbezahlt bekommen. Dies ist also kein Gehalt in dem Sinne, denn sie nimmt die Arbeit nicht wieder auf, wird nur für die Dauer der Urlaubsersatzleistung an- und abgemeldet und soll mit der Endabrechnung diesen vereinbarten Betrag iHv 2 Bruttomonatsgehältern erhalten. Die DN dürfte sich bereits bei diversen Stellen beraten haben lassen und ist einverstanden. Folgende Fragen hätte ich dazu: 1. Ist diese Vorgehensweise aus Ihrer Sicht so in Ordnung? 2. Wie würden Sie diese zusätzliche Zahlung bezeichnen und abrechnen? Vielen Dank und liebe Grüße, Ilke RE: Einvernehmliche Lösung Karenzende mit "Abschiedszahlung" - Wilhelm Kurzböck - 17.03.2026 Diese Zahlung wird eher als sv-freie Abgangsentschädigung zu werten sein und in der Lohnsteuer als Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (Besteuerung nach § 67 Abs. 10 EStG 1988). Ob diese Vorgehensweise insgesamt rechtlich in Ordnung ist, kann ich leider von außen ohne detaillierte Befassung mit der Vorgeschichte nicht zu 100 % beurteilen. Aber ich gehe davon aus, dass - folgt man den Schilderungen - hier nichts "anbrennt". RE: Einvernehmliche Lösung Karenzende mit "Abschiedszahlung" - Ilke - 18.03.2026 Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! |