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Sonntagsüberstunden – betriebliche Notwendigkeit muss nachgewiesen werden - Druckversion

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Sonntagsüberstunden – betriebliche Notwendigkeit muss nachgewiesen werden - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 10.02.2020

Sonntagsüberstunden – betriebliche Notwendigkeit muss nachgewiesen werden
 
BFG RV/4100205/2011 vom 14. November 2019
§ 68 Abs. 1 EStG 1988
 
Aus dem BFG-Erkenntnis:
 
1.    Das Ableisten von Nacht-, Sonn- und Feiertagsüberstunden iSd § 68 Abs. 1 EStG muss in jedem Einzelfall ebenso konkret nachgewiesen werden, wie die betrieblich zwingende Notwendigkeit.
2.    Ein - allgemein dargestelltes - primäres Interesse des Dienstgebers an der Ableistung derartiger Überstunden stellt keine zwingende betriebliche Notwendigkeit im konkreten Einzelfall dar.