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Gehaltsumwandlungen - Druckversion

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Gehaltsumwandlungen - MAJ - 23.03.2026

Ein Klient ermöglicht seinen Mitarbeitern die Gehaltsumwandlung im Zusammenhang mit Jobbikes und Jobauto. Nun möchte er den Mitarbeitern auch für e-Gym Jahresabbos eine Gehaltsumwandlung ermöglichen. Ist dies möglich? Gibt es Grenzen für den Zweck der Gehaltsumwandlung. Der Mindest-KV wird nicht unterschritten. Vielen Dank für eine Rückmeldung! MAJ


RE: Gehaltsumwandlungen - Wilhelm Kurzböck - 23.03.2026

Für den Bereich der Lohnsteuer sowie die Bereiche DB, DZ und KommSt wird es möglich sein.

Für die Bereiche SV und BV sehe ich allerdings Probleme.


RE: Gehaltsumwandlungen - MAJ - 23.03.2026

Vielen Dank für die rasche Antwort! Die Gehaltsumwandlung beträgt EUR 34,08. Ich werde den Klienten auf jeden Fall von weiteren Gehaltsumwandlungen (neben Jobbike/Jobauto) abraten. SG


RE: Gehaltsumwandlungen - Wilhelm Kurzböck - 23.03.2026

Im SV/BV-Bereich wird mit Sicherheit - analog zu den Bezugsumwandlungen aus Anlass von Zukunftssicherungsmaßnahmen - von ungekürzten Entgelt auszugehen sein.