Mietvorauszahlung bei SOLL-Versteuerung - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Steuern (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Mietvorauszahlung bei SOLL-Versteuerung (/showthread.php?tid=1037) |
Mietvorauszahlung bei SOLL-Versteuerung - Muck Manuela - 10.02.2020 Liebes Forum, Wie geht man mit Mietenzahlungen vor, die einen Monat im Voraus bezahlt werden, wenn man nach Soll versteuert. Grundsätzlich werden die Mieterlöse ja unabhängig der Zahlung - nach Vorschreibung eingebucht und die USt abgeführt. Muss hier dann auch schon die USt abgeführt werden - dann wäre man ja wieder im ISt-System (=vereinnahmten Entgelt). Es müssten hier dann, systemtechnisch auch die "vorausbezahlten" Mieten eingebucht werden, damit die USt-Basis für die Berechnung der Umsatzsteuer stimmt. Dann habe ich aber einen Mix aus IST und SOLL? Danke für euer Feedback. LG Manuela RE: Mietvorauszahlung bei SOLL-Versteuerung - Manfred - 10.02.2020 Mieteinnahmen, die bereits für das Folgejahr einlangen, müssen im Monat der Vereinnahmenung verustet werden. Das wären dann verustete Vorauszahlungen. Du hast also UST-rechtlich einen Mix zwischen IST und SOLL. UGB-mässig musst Du die Einnahme aber als Vorauszahlung abgrenzen. RE: Mietvorauszahlung bei SOLL-Versteuerung - Muck Manuela - 10.02.2020 Danke für die Antwort, es handelt sich hierbei jedoch nicht um Vorauszahlungen für das Folgejahr sondern innerhalb des Jahres. z.B. zahlt ein Mieter bereits am 30.7. die Miete für August. Die Juli Miete hat er bereits am Beginn des Monats bezahlt. Also habe ich zwei Mietzahlungen im Juli zu buchen. Wenn ich jetzt nach SOLL versteuere, dann müsste ich lt. Vorschreibung die Miete Juli in die Erlöse buchen und die ust abführen. Was passiert jetzt mit der Augustmiete? Dann müsste ich diese nach vereinnahmten Entgelt auch verusten - die Erlöse sollten jedoch erst im August gebucht werden. Dann müsste man diese Erlöse abgrenzen, so das die USt in den Juli fällt und im August die Nettoerlöse reinbuchen? Ist Buchungstechnisch nicht anders abzuwickeln, oder? |