![]() |
|
Aus dem WIKU-Premium-Support: Altersteilzeit und Überstundenpauschale - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Aus dem WIKU-Premium-Support: Altersteilzeit und Überstundenpauschale (/showthread.php?tid=10380) |
Aus dem WIKU-Premium-Support: Altersteilzeit und Überstundenpauschale - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2026 Sachverhalt: Ein Mitarbeiter hat bislang eine Überstundenpauschale erhalten, die auch laufend und explizit am Lohnkonto ausgewiesen wurde. Nun tritt er in die Altersteilzeit (kontinuierliches Modell, 60%) ein. Unstrittig ist, dass die Überstundenpauschale bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Lohnausgleich im AMS-Antrag (neues Formular ab 1.1.2026) nicht berücksichtigt werden darf. Frage 1: Ist es dennoch zulässig, die bisherige Überstundenpauschale aliquot (entsprechend der reduzierten Arbeitszeit) weiterhin zum Gehalt auszuzahlen? Falls ja: Frage 2: Muss bzw. sollte diese Zahlung in der laufenden Gehaltsabrechnung gesondert ausgewiesen werden (z. B. weiterhin als Überstundenpauschale), oder wäre eine Integration ins Grundgehalt empfehlenswert bzw. problematisch? Frage 3: Ist die Überstundenpauschale aufgrund der bisherigen regelmäßigen Auszahlung als Entgeltbestandteil zu qualifizieren, sodass grundsätzlich eine Verpflichtung besteht, diese zumindest aliquot weiterzugewähren? Lösung: Diese finden Sie über den nachstehend verlinkten Beitrag aus dem WIKU Premium-Blog (Premium-Passwort für 2026 wird benötigt): https://www.wikutraining.at/blog/1333 |