Fachforum für Rechnungswesen
Tod eines Unternehmers - Druckversion

+- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum)
+-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4)
+--- Forum: Steuern (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=6)
+--- Thema: Tod eines Unternehmers (/showthread.php?tid=10437)



Tod eines Unternehmers - werner.klug@wek-consulting.at - 29.03.2026

Was ist bei Tod eines Unternehmers zu beachten ?

Müssen USt-Voranmeldungen weiter übermittelt werden ?
Betrieb wird durch Erben nicht weitergeführt !

Muss Einantwortungsurkunde abgewartet werden ?

Eine Checkliste wäre ideal !


RE: Tod eines Unternehmers - Steuerexperte - 01.04.2026

Alle steuerlichen Verpflichtungen (z.B. UVA) müssen selbstverständlich weiterhin erfüllt werden, solange der Betrieb nicht beendet ist. Verantwortlich dafür sind die Erben bzw. ein bestellter Verlassenschaftskurator. Sollte die Verantwortlichkeit unklar sein, halten Sie am besten Rücksprache mit dem Gerichtskommissär (Notar).

Teilen Sie schriftlich mit, wenn Pflichten nicht erfüllt werden (z.B. wenn Steuerrückstände entstehen) oder wenn finanzielle Nachteile drohen (z.B. weil Ausgaben weiterlaufen).