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Einstufung Tätowierer - Druckversion

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Einstufung Tätowierer - Verena - 01.04.2026

Hallo,

ich stehe vor der Frage, ob Tätowierer im DV als Arbeiter oder Angestellte einzustufen sind.

Die Tätigkeit ist das komplette Spektrum von der Beratung der Kunden über den Entwurf des Tattoos, das Tätowieren sowie die Nachbetreuung der Kunden.

LG Verena


RE: Einstufung Tätowierer - Wilhelm Kurzböck - 01.04.2026

Ich sehe hier eher die Tätigkeit eines "Handwerkers", also eine überwiegend manuelle Tätigkeit.

Dies würde eigentlich einen Arbeiter-Status bedeuten.

Die Vereinbarung des Angestellten-Status ist aber natürlich freiwillig möglich.