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Bekanntgabe der Arbeitszeit auf der Anmeldung - neue Fragen und Antworten - Druckversion

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Bekanntgabe der Arbeitszeit auf der Anmeldung - neue Fragen und Antworten - Wilhelm Kurzböck - 01.04.2026

Quelle: DGservice Nr. 1/2026

Seit 01.01.2026 ist bei der Anmeldung zur Sozialversicherung das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit anzugeben.

Anmeldungen, die diese Angaben nicht enthalten, werden von ELDA abgewiesen und gelten als nicht erstattet.

Dazu hat die ÖGK einige Fragen erreicht, die im nachstehend verlinkten Artikel beantwortet werden:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.910364&portal=oegkdgportal