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Arbeitszeiterfassung Baugewerbe - stephhfst - 02.04.2026 Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: Ein Bauunternehmer (Einzelunternehmer) hat seinen Sohn als Baggerfahrer (BUAK-pflichtig) beschäftigt; die Lohnverrechnung habe ich erst vor Kurzem übernommen. Der vorherige Steuerberater hat nie darauf geachtet, ob die Arbeitszeit auch richtig erfasst wird, sondern immer nur die geleisteten Stunden abgerechnet. Es ist nun so, dass immer geschaut wird, dass innerhalb eines Monats die Soll-Arbeitszeit passt. Wird mehr gearbeitet, werden diese Stunden als Zeitausgleich berücksichtigt und mit dem Faktor 1,5 aufgewertet. Also eigentlich wird als Durchrechnungszeitraum 1 Monat gesehen; Vereinbarung hierzu gibt es keine. Ist das rechtens? Könnte es arbeitsrechtliche Probleme geben? Ist bei den ZA-Stunden etwas zu berücksichtigen? Müssen diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verbraucht bzw ausbezahlt werden? Oder wird dies alles nicht so genau beachtet, weil es sich um ein Familienmitglied handelt? Arbeitsrechtlich bin ich leider (noch) nicht so gut aufgestellt, daher bitte ich um kurze Rückmeldung, worauf ich achten muss. Die Arbeitszeiterfassung für März habe ich angehängt. Evtl könnte mir auch jemand ein Seminar zu diesem Thema empfehlen. Danke im Voraus. Liebe Grüße Stephanie RE: Arbeitszeiterfassung Baugewerbe - Wilhelm Kurzböck - 02.04.2026 Ich glaube, dass man das Thema im Rahmen eines Fach- oder Beratungsgesprächs etwas effizienter abhandeln könnte. Für das Forum hier ist das Thema ein wenig zu intensiv. Da müsste man sich auch die dazugehörige Lohnabrechnung dann ansehen, um zu erkennen, wie insgesamt vorgegangen wurde. Der Arbeiter-KV im Baugewerbe hat ja die eine oder andere interessante Durchrechnungsregelung, die man aber schriftlich vereinbaren muss und bei der es auch definitiv keinen Anspruch auf einen Zuschlag während des Durchrechnungszeitraumes gibt, solange man die Bandbreiten (Tages- und Wochenbandbreiten) nicht sprengt. Der Umstand, dass es sich um einen Angehörigen handelt, ändert nichts daran, dass die GPLB hier sehr genau hinsieht. Und da es weder nach gesetzlichen Maßstäben noch nach dem KV eine Monats-NAZ, sondern nur eine wöchentliche bzw. eine tägliche NAZ, gilt es hier schon einmal diese Punkte "festzulegen", damit man weiß, an welchen Tagen oder in welchem Wochen eine Normalarbeitszeit überschritten wurde bzw. ab wann ein Zuschlag somit einsetzen kann. Es wird notwendig sein, die Parameter noch massiv zu ergänzen und die Möglichkeiten der korrekten Abrechnung auszuloten. Zu diesem Kollektivvertrag finden Sie - bei Bedarf - auf meiner Homepage (www.wikutraining.at) auch eine Fachbroschüre, in der ich sehr detailliert auf die Brennpunktthemen dieses Kollektivvertrages eingehe (auf mehr als 200 Seiten, unter anderem mit ca. 120 gelösten Anschauungsbeispielen). Aber eine Beratung - wo auch immer - ist da im Regelfall effizienter. Am 10.09.2026 biete ich auch ein Live-Webinar (von 9 bis 12:30) zu ausgewählten Fragen, die diesen KV iVm der Lohnverrechnung betreffen, an. RE: Arbeitszeiterfassung Baugewerbe - stephhfst - 03.04.2026 Sehr geehrter Herr Kurzböck, vielen Dank für die rasche und detaillierte Rückmeldung. Ich werde mir Unterstützung holen, um den Sachverhalt genau klären zu können. Liebe Grüße Stephanie |