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Saunameister in einem Hotel mit Gewerbeschein „Betreiben einer Sauna“ – ASVG ode - Druckversion

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Saunameister in einem Hotel mit Gewerbeschein „Betreiben einer Sauna“ – ASVG ode - Wilhelm Kurzböck - 08.04.2026

Sachverhalt:
 
Ein Hotel arbeitete mit einem „Saunameister“ zusammen, der das Gewerbe „des Betriebes einer Sauna“ angemeldet hatte.
 
Er war auch mit anderen Hotels diesbezüglich in Kooperation und hatte zusätzlich noch ein echtes Dienstverhältnis zu einem anderen Unternehmen.
 
Als Saunameister legte er seine Honorarabrechnungen und war bei der SVS versichert.
 
Die ÖGK meinte, dass ein echtes Dienstverhältnis vorgelegen war und forderte Beiträge nach dem ASVG nach.
 
So entschied der VwGH:
 
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