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USt pflichtig GF und Nebentätigkeit als Selbständiger - Druckversion

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USt pflichtig GF und Nebentätigkeit als Selbständiger - chr2 - 23.04.2026

Guten Morgen!

Bitte um Hilfe!
Geschäftsführer (GF) einer Gmbh, gleichzeitig  74% Gesellschafter dieser Gmbh. Über die LV bekommt er den GF Bezug inkl Sachbezug PKW ausbezahlt.
Lohnnebenkosten werden auch abgeführt. 
In der Gmbh sind 2 GF die nur gemeinsam wichtigen Entscheidungen (Kreditaufnahme ,Afa etc) treffen. Beide treten nur in Namen der GmbH auf.
Mehrheitsbeschluss ist bei 75%.
Der GF mit 74% anteilig hat sich als Gutachter selbstständig gemacht und wendet die Regelbeteuerung an.

Meine Frage dazu:
sind jetzt die GF Bezüge auch Ust pflichtig ? 
Ich würde das so sehen, dass die GF Bezüge als nicht steuerbar sind und die Tätigkeit als Gutachter schon.

Vielleicht kann mit hier jemand seine Ansicht mitteilen .

Danke .

LG christa


RE: USt pflichtig GF und Nebentätigkeit als Selbständiger - Reinhold Auer - 23.04.2026

RZ 184 UStr: Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH ist als selbständig und somit als Unternehmer anzusehen, wenn aufgrund der Höhe seines Geschäftsanteiles (50% oder mehr) oder aufgrund gesellschaftsrechtlicher Sonderbestimmungen (Sperrminorität) Gesellschafterbeschlüsse gegen seinen Willen nicht zustande kommen können (siehe zB VwGH 9.12.1980, 1666/79, 2223/79, 2224/79 und VwGH 18.9.1996, 96/15/0121). Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung kann jedoch auch ein Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH hinsichtlich dieser Tätigkeit wie ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft, somit als Nichtunternehmer, behandelt werden (vgl. EuGH 18.10.2007, Rs C-355/06 "van der Steen").