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USt pflichtig GF und Nebentätigkeit als Selbständiger - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Buchhaltung, Bilanzierung (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: USt pflichtig GF und Nebentätigkeit als Selbständiger (/showthread.php?tid=10587) |
USt pflichtig GF und Nebentätigkeit als Selbständiger - chr2 - 23.04.2026 Guten Morgen! Bitte um Hilfe! Geschäftsführer (GF) einer Gmbh, gleichzeitig 74% Gesellschafter dieser Gmbh. Über die LV bekommt er den GF Bezug inkl Sachbezug PKW ausbezahlt. Lohnnebenkosten werden auch abgeführt. In der Gmbh sind 2 GF die nur gemeinsam wichtigen Entscheidungen (Kreditaufnahme ,Afa etc) treffen. Beide treten nur in Namen der GmbH auf. Mehrheitsbeschluss ist bei 75%. Der GF mit 74% anteilig hat sich als Gutachter selbstständig gemacht und wendet die Regelbeteuerung an. Meine Frage dazu: sind jetzt die GF Bezüge auch Ust pflichtig ? Ich würde das so sehen, dass die GF Bezüge als nicht steuerbar sind und die Tätigkeit als Gutachter schon. Vielleicht kann mit hier jemand seine Ansicht mitteilen . Danke . LG christa RE: USt pflichtig GF und Nebentätigkeit als Selbständiger - Reinhold Auer - 23.04.2026 RZ 184 UStr: Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH ist als selbständig und somit als Unternehmer anzusehen, wenn aufgrund der Höhe seines Geschäftsanteiles (50% oder mehr) oder aufgrund gesellschaftsrechtlicher Sonderbestimmungen (Sperrminorität) Gesellschafterbeschlüsse gegen seinen Willen nicht zustande kommen können (siehe zB VwGH 9.12.1980, 1666/79, 2223/79, 2224/79 und VwGH 18.9.1996, 96/15/0121). Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung kann jedoch auch ein Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH hinsichtlich dieser Tätigkeit wie ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft, somit als Nichtunternehmer, behandelt werden (vgl. EuGH 18.10.2007, Rs C-355/06 "van der Steen"). |