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Wohnungseigentumsgemeinschaft - Weiterverrechnung - Druckversion

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Wohnungseigentumsgemeinschaft - Weiterverrechnung - Erika - 15.02.2020

Wenn eine WEG an eine andere WEG die Grundsteuer, Kanalgebühren und Wasserkosten verrechnen muss, weil did Gemeinde nicht bereit ist getrennte Rechnungen auszustellen, wie lauten dann die Ust- Sätze für die angeführten Positionen?
Vielen Dank!


RE: Wohnungseigentumsgemeinschaft - Weiterverrechnung - Steuerexperte - 15.02.2020

Sie möchten damit sagen, dass die Gemeinde die Abgaben und Beiträge für zwei Wohnungen gemeinsam vorschreibt?


RE: Wohnungseigentumsgemeinschaft - Weiterverrechnung - Erika - 16.02.2020

Es handelt sich um einen gemeinsamen Wasserzähler, bzw. generell um die Frage betreffend "Weiterverrechnung" und zugrunde liegende Leistungen sowie Steuersätze.
Liegt eine Leistung gegen Entgelt auch dann vor, wenn die vom Unternehmer bezogene Leistung dem Empfänger ohne Veränderung, also bloß gegen Kostenersatz "weiterverrechnet" wird? Und ist dann der Steuersatz anzuwenden, der für die bezogene Leistung ursprünglich verrechnet wurde? Wie sähe es z.B. im Fall einer Versicherungsprämie aus?
Vielen Dank!


RE: Wohnungseigentumsgemeinschaft - Weiterverrechnung - Steuerexperte - 17.02.2020

Die Betriebskostenabrechnung hängt vom zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ab. Wenn es sich um eine mit 10% USt. zu Wohnzwecken vermietete Wohnung handelt, sind auch die Betriebskosten mit 10% USt. zu verrechnen. Nur die Lieferung von Wärme unterliegt 20%.

Bei den mit unterschiedlichen Steuersätzen belasteten Eingangsrechnungen hat der Vermieter einen Vorsteuerabzug.

Sofern das Mietverhältnis dem MRG unterliegt, ist genau geregelt, was als Betriebskosten gilt.

Viele Grüße