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Stufenpensionen im Zuge von Sozialplänen – die kommunalsteuerrechtliche Beurteilung - Wilhelm Kurzböck - 21.05.2026 Sachverhalt: In einem Fall, der einen Sozialplan betraf, ging es um die Beurteilung der Frage, ob die „Stufenpensionen“, welche jenen Arbeitnehmern bezahlt wurden, die als Folge einer Standortschließung nicht weiterbeschäftigt werden konnten, der Kommunalsteuer zu unterwerfen waren (Ansicht der Gemeinde) oder von der Kommunalsteuer befreit waren (Ansicht des Dienstgebers). Die Frage lautete sinngemäß: Ruhe oder Versorgungsbezüge oder Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume? Die Zahlungsempfänger waren nämlich hauptsächlich ältere Dienstnehmer, bei denen die Dienstgeberkündigungen unter dem Aspekt der Sozialwidrigkeit zu (gerichtlichen) Nachspielen hätten führen können. Daher dienten diese Zahlungen auch, die Zustimmung zu einvernehmlichen Auflösungen zu sichern. Man könnte auch sagen: man hat es probiert, ob man Sozialplanzahlungen nicht doch irgendwie der Kommunalsteuerpflicht hätte unterwerfen können. So entschied der VwGH: Erfahren Sie mehr darüber (eine ausführliche Darstellung) im nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie das WIKU Premium-Passwort benötigen: https://www.wikutraining.at/blog/1444 |