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Manz webERV Firmenbucheinreichung - Druckversion

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Manz webERV Firmenbucheinreichung - Silvia - 02.06.2026

Ist es für Bilanzbuchhalter möglich für alle Klienten die Einreichung der Firmenbuchoffenlegung über das MANZ webERV Service durch zu führen.


RE: Manz webERV Firmenbucheinreichung - Verena - 03.06.2026

Ich würde davon ausgehen, habe mich aber aufgrund der Kosten für die Übermittlung über Justizonline entschieden.


RE: Manz webERV Firmenbucheinreichung - Silvia - 03.06.2026

(03.06.2026, 09:40)Verena schrieb: Ich würde davon ausgehen, habe mich aber aufgrund der Kosten für die Übermittlung über Justizonline entschieden.

Und kann ich über Justiz-Online in meinem Namen die Offenlegungen einreichen oder muss das dann jede Klientin selbst machen?
Bin ich als Bilanzbuchhalterin berechtigt die Offenlegungen meiner Klientinnen einzureichen?


RE: Manz webERV Firmenbucheinreichung - Jutta - 03.06.2026

Ja, Bilanzbuchhalter sind gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 BiBuG iVm § 2 Abs. 2 4 BiBuG zur Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Firmenbuch berechtigt. 
Ab 1.1.2026 ist die Übermittlung nur noch über JustizOnline möglich.