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Manz webERV Firmenbucheinreichung - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Buchhaltung, Bilanzierung (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Manz webERV Firmenbucheinreichung (/showthread.php?tid=10774) |
Manz webERV Firmenbucheinreichung - Silvia - 02.06.2026 Ist es für Bilanzbuchhalter möglich für alle Klienten die Einreichung der Firmenbuchoffenlegung über das MANZ webERV Service durch zu führen. RE: Manz webERV Firmenbucheinreichung - Verena - 03.06.2026 Ich würde davon ausgehen, habe mich aber aufgrund der Kosten für die Übermittlung über Justizonline entschieden. RE: Manz webERV Firmenbucheinreichung - Silvia - 03.06.2026 (03.06.2026, 09:40)Verena schrieb: Ich würde davon ausgehen, habe mich aber aufgrund der Kosten für die Übermittlung über Justizonline entschieden. Und kann ich über Justiz-Online in meinem Namen die Offenlegungen einreichen oder muss das dann jede Klientin selbst machen? Bin ich als Bilanzbuchhalterin berechtigt die Offenlegungen meiner Klientinnen einzureichen? RE: Manz webERV Firmenbucheinreichung - Jutta - 03.06.2026 Ja, Bilanzbuchhalter sind gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 BiBuG iVm § 2 Abs. 2 4 BiBuG zur Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Firmenbuch berechtigt. Ab 1.1.2026 ist die Übermittlung nur noch über JustizOnline möglich. |