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L16 - Walpurga Wendl - 20.02.2020

Arbeitnehmer tritt mit 31.1.2020 wegen Pensionierung aus. Alle Ansprüche abgegolten.

Mit März 2020 beginnt beim selben Arbeitnehmer ein geringfügiges Dienstverhältnis. 

Dass der L16 nicht mehr beim Austritt an das Finanzamt gesandt werden muss (aber kann), ist mir klar. Aber wie sieht es in diesem Fall aus?

L16 am Jahresende für beide Dienstverhältnisse?

MIt freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl


RE: L16 - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 20.02.2020

Sie können gerne weiterhin auch unterjährig Jahreslohnzetteln an die Finanz schicken. Verboten ist das ja nicht, aber nötig ist es auch nicht mehr.

Wenn Sie die unterjährige Übermittlung nicht vornehmen wollen, dann senden Sie bis Ende 02/2021 bitte zwei Jahreslohnzettel an die Finanz, einen betreffend das abgeschlossene DV (das Ende 01/2020 beendet ist) und einen betreffend das zweite DV (je nachdem, wie lange dies dann andauert).