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Freiwillige Eintragung ins Firmenbuch (e.U.) - Druckversion

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Freiwillige Eintragung ins Firmenbuch (e.U.) - AnVR - 03.08.2026

Hallo! Wer kann mir hier helfen:

Wenn sich ein Einzelunternehmer freiwillig in das Firmenbuch eintragen lässt, muss er dann auch seinen Jahresabschluss an das Firmenbuchgericht einreichen?


RE: Freiwillige Eintragung ins Firmenbuch (e.U.) - Reinhold Auer - 03.08.2026

Nein, das hat damit nichts zu tun. Nur Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften wo der unbeschränkt haftende Gesellschafter auch eine Kapitalgesellschaft ist zB GmbH & Co KG.

Ein Einzelunternehmer der freiwillig sich eintragen lässt, ist deswegen nicht bilanzierungspflichtig solange er nicht aus anderen Gründen (Überschreitung der Umsatzgrenzen) dazu verpflichtet ist und jedenfalls nicht offenlegungspflichtig.