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BUAG-Schwerarbeitszeiten sind nicht von BUAG-Zuschlagsvorschreibung abhängig - Wilhelm Kurzböck - 03.08.2026 Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer war jahrelang bei einem Tiefbauunternehmen beschäftigt und erbrachte dort überwiegend Arbeitertätigkeiten. Der Arbeitgeber führte ihn jedoch im Angestelltenverhältnis und entrichtete „deshalb“ keine BUAG-Zuschläge. Strittig war, ob er Anspruch auf die Schwerarbeitspension hat, obwohl der Arbeitgeber für einen Großteil des relevanten Zeitraumes keinerlei BUAG-Zuschläge entrichtet hatte. So entschied der OGH: Erfahren Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 13/2026 der WIKU Personal aktuell (erscheint zum Ende der KW 34/2026) oder schon jetzt im nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs (WIKU Premium-Passwort wird dazu benötigt): https://www.wikutraining.at/blog/1569 |