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Sozialfonds für das Bewachungs- und Reinigungspersonal - Druckversion

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Sozialfonds für das Bewachungs- und Reinigungspersonal - Wilhelm Kurzböck - 01.09.2026

Für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe oder in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung sind Beiträge an den Sozialfonds zu entrichten.
 
Seit 01.07.2026 sollten (theoretisch) die Beiträge an den zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt und von diesem an den Sozialfonds weitergeleitet werden.
 
Alles Wissenswerte zur Beitragsabrechnung erfahren Sie in der nachstehend verlinkten Zusammenfassung:
 
https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.912151&portal=oegkdgportal