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Vorläufig doch keine steuerliche anteilige Einkürzung der SV-Dienstnehmeranteile, soweit sie auf steuerfreie Leistungen entfallen - Druckversion

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Vorläufig doch keine steuerliche anteilige Einkürzung der SV-Dienstnehmeranteile, soweit sie auf steuerfreie Leistungen entfallen - Wilhelm Kurzböck - 07.09.2026

Am 26.03.2026 informierte ich die Fachöffentlichkeit über folgende interessante "Entwicklung" bei der steuerlichen Beurteilung im Rahmen von Arbeitnehmerveranlagungen (bei Grenzgängern) informieren:
 
https://www.wikutraining.at/blog/1339
 
Heute erreichte mich die Nachricht, dass man (= die Finanzverwaltung) dieses "Projekt" nun rückwirkend aufgegeben hat, aber an einer entsprechenden "Regelung" für die Zukunft arbeiten würde.
 
Fazit:
Im Grunde genommen "nichts Neues" bei der Finanzverwaltung. Heute "so" und morgen wieder "ganz anders". Wir sind froh, dass wir diese "Neuauslegung" abwenden konnten. Die Realisierung der Ankündigung "Wir arbeiten aber an einer Neuregelung" wird man abwarten müssen.
 
Ich halte Sie gerne weiter auf dem Laufenden!