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Einvernehmliche Auflösung - Druckversion

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Einvernehmliche Auflösung - Christa Lang - 16.03.2020

Aufgrund der aktuellen Situation wird ein Friseur Geschäft ruhend gemeldet. Es wird mit allen Mitarbeitern eine einvernehmliche Auflösung mit Wiedereinstellung vereinbart.
Es gibt eine schwangere Mitarbeiterin, kann ich mit der auch eine einvernehmliche Auflösung vereinbaren.

Vielen Dank


RE: Einvernehmliche Auflösung - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 16.03.2020

Arbeitsrechtlich ist eine einvernehmliche Auflösung während einer Schwangerschaft möglich und zulässig, wenn sie schriftlich getroffen wird.

Ist die Arbeitnehmerin minderjährig, so bedarf es vor der einvernehmlichen Auflösung einer Belehrung der Arbeitnehmerin über den Bestandsschutz durch die Arbeiterkammer bzw. das Arbeits- und Sozialgericht.

Aus Sicht der Arbeitnehmerin ergibt sich allerdings der gravierende Nachteil, dass sie - stimmt sie der einvernehmlichen Auflösung zu - mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dann kein Wochengeld bekommt (siehe dazu auch § 122 Abs. 3 ASVG).