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Arbeitsleistungen im Hotel- und Gastgewerbe am 1.11.2026 (= ein Sonntag) - Feiertagsarbeitsentgelt steuerfrei oder steuerpflichtig? - Druckversion

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Arbeitsleistungen im Hotel- und Gastgewerbe am 1.11.2026 (= ein Sonntag) - Feiertagsarbeitsentgelt steuerfrei oder steuerpflichtig? - Wilhelm Kurzböck - 12.10.2026

Im Zuge der Beantwortung einer fachlichen Anfrage wurde mir heute ein unangenehmer steuerlicher Zusammenhang klar.
 
Wer an einem Sonntag arbeitet, der zugleich ein gesetzlicher Feiertag ist, dem gebührt gemäß KV Gastgewerbe das Feiertagsarbeitsentgelt, obwohl aus gesetzlicher Sicht die Regelungen zum Feiertagsentgelt und Feiertagsarbeitsentgelt nicht greifen.
 
Also bewahrt der Kollektivvertrag diesen Anspruch.
 
Für den Bereich Lohnsteuer (betreffend die Steuerbefreiung nach § 68 Abs. 1 EStG 1988) ist dies aber von ganz anderer Qualität, als eine gesetzliche Regelung wäre.
 
Diesen Beitrag muss ich leider verschlüsseln, damit er nicht zu frei zugänglich wird und am Ende in falsche Hände gerät:
 
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